Petitionsanhörung im Bundestag: QNBW unterstützt Petition gegen Speicherung früherer Vornamen und Geschlechtseinträge

Freiburg, 23. März 2026

Heute befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit einer Petition gegen zusätzliche Datenfelder im Melderegister. Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg unterstützt das Anliegen und kritisiert zugleich eine parallele Entwicklung im Land.

Das Queere Netzwerk Baden-Württemberg (QNBW) unterstützt die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen“ vom 14.07.2025.[1] Diese wird am heutigen Montag, 23.03.2026, um 12:00 Uhr im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt.

Die Petition richtet sich gegen ein Vorhaben des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das Melderegister per Verordnung um zusätzliche Datenfelder zu erweitern. Vorgesehen ist, ab 01.11.2026 auch frühere Vornamen und frühere Geschlechtseinträge systematisch zu erfassen. Dieses Vorhaben hatte bereits im vergangenen Jahr zu erheblicher Kritik geführt und veranlasste sogar den Bundesrat im Oktober 2025 dazu, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, nachdem eine Mehrheit unwahrscheinlich geworden war.

Aus unserer Sicht ist fraglich, ob das im SBGG garantierte Offenbarungsverbot unter diesen Bedingungen noch wirksam eingehalten werden kann. Wenn frühere Vornamen und Geschlechtseinträge systematisch im Melderegister erfasst werden und im Verwaltungskontext zugänglich sind, entsteht eine anlasslose Verfügbarkeit hochsensibler Daten. Damit verschiebt sich die Logik von einer gezielten Abfrage im Einzelfall hin zu einer vorsorglichen Bereitstellung.

„Wenn diese Daten im Behördenalltag einfach mitgeführt und einsehbar sind, besteht die konkrete Gefahr unfreiwilliger Offenbarungen. Das führt im Ergebnis zu einem faktischen Zwangsouting – und genau das soll das Offenbarungsverbot eigentlich verhindern“, erklärt Jj Link (Stuttgart), Mitglied des Sprechendenrats des QNBW.

Besonders kritisch sehen wir, dass sich in Baden-Württemberg parallel eine ähnliche Entwicklung abzeichnet. Mit der Änderung der Meldeverordnung, die ebenfalls zum 01.11.2026 in Kraft treten soll, werden entsprechende Daten nicht nur verarbeitet, sondern auch regelmäßig an Polizeibehörden übermittelt.

Dabei ist entscheidend: Solche Datenübermittlungen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz intensiv diskutiert und bewusst nicht übernommen – unter anderem nach deutlicher Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten. Dass nun auf Landesebene vergleichbare Regelungen eingeführt werden sollen, ohne eine entsprechende parlamentarische Debatte, halten wir für hochproblematisch.

„Was auf Bundesebene aus guten Gründen verworfen wurde, darf nicht auf dem Umweg über eine Landesverordnung wieder eingeführt werden“, erklärt Helga Hedi Denu (Göppingen), Mitglied des Sprechendenrats des QNBW, und ergänzt: „Ein solcher Umgang mit sensiblen Daten untergräbt das Vertrauen in staatlichen Datenschutz.“

Die Anhörung im Petitionsausschuss ist deshalb ein wichtiger Anlass, diese Fragen erneut öffentlich zu diskutieren. Wir erwarten, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Lösungen gefunden werden, die den Schutz der informationellen Selbstbestimmung konsequent wahren.

[1] https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.nc.html

Der Text der Pressemitteilung als pdf-Datei findet sich hier.