Keine automatische Weitergabe sensibler Meldedaten in Baden-Württemberg!
Freiburg, 16. Februar 2026
Das Queere Netzwerk BW und andere queere Organisationen in Baden-Württemberg kritisieren die geplante automatische Weitergabe früherer Vornamen und Geschlechtseinträge an Polizeibehörden als unverhältnismäßig und datenschutzrechtlich bedenklich. Wir fordern Transparenz, Beteiligung der Verbände und eine erneute Überprüfung der Regelung.
Ab November 2026 sollen Änderungen von Namen und Geschlechtseinträgen regelmäßig an Polizeibehörden übermittelt werden – einschließlich früherer Vornamen und früherer Geschlechtseinträge. Dafür wurde die baden-württembergische Meldeverordnung geändert. Diesen Schritt des Innenministeriums haben wir mit großer Besorgnis und Enttäuschung zur Kenntnis genommen.
Wir halten diese automatische und anlasslose Weitergabe hochsensibler personenbezogener Daten für einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Informationen über frühere Vornamen oder Geschlechtseinträge sind hochsensible Daten. Dass sie künftig routinemäßig zwischen Behörden übermittelt werden sollen, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt, ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig und datenschutzrechtlich höchst problematisch.
Bereits nach geltendem Recht können Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und eines konkreten Anlasses auf Meldedaten zugreifen. Identitätsänderungen waren bislang und sind weiterhin problemlos nachvollziehbar, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine pauschale und regelmäßige Übermittlung ohne Einzelfallbezug halten wir deshalb für nicht erforderlich.
Mit Sorge nehmen wir zudem zur Kenntnis, dass die Regelung unter anderem mit Sicherheitsargumenten im Bereich Extremismus- und Terrorismusprävention begründet wird. Eine solche Verknüpfung birgt die Gefahr pauschaler Verdachtslogiken gegenüber Menschen, die ihren Vornamen oder Personenstand rechtlich ändern. Dem treten wir entschieden entgegen.
Besonders enttäuschend ist zudem, dass Interessenvertretungen der queeren Community nicht in die Vorbereitung der Verordnung einbezogen wurden. Gerade bei Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf besonders sensible personenbezogene Daten wäre eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen unerlässlich gewesen.
Wir fordern das Innenministerium Baden-Württemberg auf,
- die geplante automatische Datenübermittlung erneut rechtlich und datenschutzrechtlich zu überprüfen,
- die Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen transparent darzustellen,
- und in den Dialog mit den betroffenen Communities und ihren Interessenvertretungen zu treten.
Wir erwarten, dass bei Maßnahmen mit weitreichenden Folgen für sensible personenbezogene Daten die Grundrechte der Betroffenen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt gewahrt bleiben.
Wir sprechen mit einer gemeinsamen Stimme. Unterzeichnet von:
Queeres Netzwerk Baden-Württemberg
LSVD+ Verband Queere Vielfalt Baden-Württemberg
IG CSD Stuttgart e. V. – Stuttgart PRIDE
PLUS Rhein-Neckar e. V.
Mission TRANS* e. V.
Projekt 100% MENSCH
Der Text der Pressemitteilung als pdf-Datei findet sich hier.


